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Reihengräber

Urnenreihengräber

  • Reihengräber bestehen für Urnen und Erdbestattungen.
  • In Reihengräbern kann nur eine Person bestattet werden.
  • Die Gräber liegen in einer Reihe und werden nacheinander belegt, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
  • Nach Ablauf der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber aufzulösen.