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E-Tretroller

E-Scoouter bei Nacht

Derzeit gibt es keinen gültigen Rechtsrahmen durch welchen deutsche Städte in der Lage sind, Unternehmen von E-Tretrollern Auflagen zu erteilen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Ausland hat sich die Stadt Ulm dazu entschlossen eine Kooperationsvereinbarung mit Regelungen für ein geordnetes Miteinander zu entwerfen. Mögliche Sharing Dienstleister sollen diese Vereinbarung... Weiter