Navigation und Service

Springe direkt zu:

Blindenhilfe

Einfach erklärt:
Wenn Sie blind sind oder sehr schlecht sehen, können Sie Blindenhilfe erhalten. Personen, die 18 Jahre und älter sind, erhalten 410 Euro im Monat. Personen, die unter 18 Jahre alt sind, erhalten 205 Euro im Monat. Das Pflegegeld wird angerechnet.

Wenn Sie blind sind und wenig Geld haben, können Sie eine zusätzliche Blindenhilfe erhalten. Personen, die 18 Jahre und älter sind, erhalten zusätzlich 431,77 Euro im Monat. Personen, die unter 18 Jahre alt sind, erhalten zusätzlich 216,61 Euro im Monat. Das Pflegegeld wird angerechnet.

 

Höhe der Blindenhilfe

  • volljährige Menschen: 410,00 Euro
  • minderjährige blinde Menschen: 205,00 Euro

Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

Diese erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Höhe der zusätzlichen Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich

  • volljährige blinde Menschen: 431,77 EUR
  • minderjährige blinde Menschen: 216,61 EUR

Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.

Sie sind

  • blind oder
  • haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
  • haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit

Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.

Einfach erklärt:
Um Blindenhilfe zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Die richtigen Ansprechpersonen für den Antrag und die Beratung finden Sie unter Ansprechpersonen.
Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob Sie die Blindenhilfe bekommen können und wie viel Geld Sie bekommen.

 

Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes bei der Stadt Ulm, Abteilung Soziales beantragen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, das Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Bei negativem Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit.

Keine.

Weitere Informationen zum Blindengeld finden Sie hier.
Informationen zum Landesblindengeld finden Sie hier.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.10.2021 freigegeben.