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Schwerbehindertenausweis

Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.

Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Menschen,

  • die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und die
  • in Deutschland wohnen oder
  • sich gewöhnlich hier aufhalten oder
  • hier beschäftigt sind,

gelten als schwerbehindert.

Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).

In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.

Im Stadtkreis Ulm stellt der Fachdienst Versorgung im Landratsamt Alb-Donau-Kreis den Grad einer Behinderung fest.

Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.

Einfach erklärt:
Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Mit dem Ausweis können Sie Vorteile bekommen. Zum Beispiel müssen Sie weniger Geld für ein Bahnticket zahlen.

Den Schwerbehindertenausweis können Sie im Landratsamt Alb-Donau- Kreis beantragen. Sie können den Antrag direkt im Landratsamt oder online stellen. Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie hier. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, prüft das Landratsamt ob Sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Beträgt der festgestellte Grad der Behinderung 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

 

Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich beim Fachdienst Versorgung Landratsamt Alb-Donau-Kreis beantragen. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis finden Sie hier . Ein Onlineantrag steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Stellen Sie den Antrag persönlich, fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an.

Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hilft Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.

Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält

  • die einzelnen Behinderungen,
  • den Grad der Behinderung (GdB) und
  • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Weitere Informationen zu dem Grad der Behinderung finden Sie hier.

Informationen zu den gesundheitlichen Merkzeichen finden Sie hier.

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:

  • umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
  • Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
  • Facharztbriefe,
  • Krankenhausberichte,
  • Kurschlussgutachten,
  • Röntgenbefunde

Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.

Keine.
Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.

Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.

Stand: 03.05.2021 Sozialministerium Baden - Württemberg