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Aufgaben der Stadtkasse

Geld

Buchhaltung:
Abwicklung des städtischen Zahlungsverkehrs (Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben), sowie die Entgegennahme von Einzugsermächtigungen / Sepa-Basislastschriftmandaten.

Die Buchhaltung ist Ansprechpartner für Fragen zum Zahlungsverkehr, z.B. ist meine Zahlung angekommen, kann ich meine offene Forderung abbuchen lassen.

Bei Fragen bzw. Einwendungen zur Forderung selbst (z.B. warum muss ich die Steuer bezahlen) ist dagegen die jeweilige Fachabteilung der Stadt Ulm zuständig, die die Forderung gegen Sie erhoben hat. Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Abgabenbescheid / der Rechnung.

Bankverbindung der Stadt Ulm lautet:
IBAN:        DE27 6305 0000 0000 1000 72               BIC:          SOLADES1ULM
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen zwingend das Buchungszeichen aus Ihrer Rechnung/Ihrem Bescheid als Verwendungszweck an.

Vollstreckungsstelle:
Zwangsweise Einziehung von Forderungen (Mahnung, Beitreibung/Vollstreckung).
 
Gewährung von Vollstreckungsaufschub / Ratenzahlung. Für einen Antrag auf Ratenzahlung / Vollstreckungsaufschub ist die Vollstreckungsstelle zuständig, sobald die Forderung von der Fachabteilung an die Vollstreckungsstelle zur Beitreibung übergeben wurde. Für einen Ratenzahlungsantrag benötigt die Vollstreckungsstelle die aktuellen Einkommensunterlagen (Lohnzettel, Bescheid des Arbeitsamtes..) sowie die Ratenbedingungen (Ratenhöhe, Anzahl der Raten...).
 
Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
Zur Bearbeitung eines Antrags auf Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die Vollstreckungsstelle die Personaldaten des Antragstellenden (am besten Personalausweis oder Pass mitbringen) sowie die Angabe des Grundes, wozu die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird (z.B. für eine Gewerbeanmeldung oder eine Gaststättenkonzession).