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Legalisierung des Gehwegparkens

Wenngleich eine Kommune keine Rechtsgrundlage hat, Gehwegparken pauschal zu erlauben, kann es in einzelnen Straßenabschnitten legalisiert werden. Wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO (Straßenverkehrsordnung) auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt, wo das sogenannte „Verkehrszeichen 315“ steht. Der... Weiter

Weiteres Vorgehen

In einem ersten Schritt wurde zunächst eine Bestandsaufnahme des Gehwegparkens auf den rund 850 Straßen im Stadtgebiet bis Ende April 2019 durchgeführt. Hierbei wurde erfasst ob, und auf welche Weise auf dem Gehweg geparkt wird und ob dies momentan geduldet bzw. geahndet wird oder ob es bereits legalisiert ist. Im Anschluss wurde die weitere Vorgehensweise der zukünftigen... Weiter