Navigation und Service

Springe direkt zu:

Waffen- und Sprengstoffrecht

Ein Revolver zwischen Patronen

© www.ulm.de

Eine große Bedeutung im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung kommt dem Bereich des Waffenrechts zu. So sind wir hier zuständig für Erlaubnisse und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition. Sie erhalten bei uns Waffenbesitzkarten aber auch den Kleinen Waffenschein. Außerdem werden die Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht erledigt und Erlaubnisse erteilt, die z.B. für den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich sind. Ebenso können Sie im Einzelfall ein Feuerwerk genehmigen lassen.