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Bodenrichtwerte

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (verschwommen)

Es ist die Aufgabe des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Auf Basis der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre (jeweils zum Ende eines geraden Kalenderjahres) ermittelt, veröffentlicht und auch dem Finanzamt mitgeteilt.

Die Bodenrichtwerte sind ein entscheidener Wert bei der Ermittlung der Grundsteuer. Weiterführende Informationen gibt es unter:

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat die Bodenrichtwerte für den Stadtkreis Ulm ermittelt. Grundlage hierzu findet sich im
§ 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg.

Die aktuellen Bodenrichtwerte im Stadtkreis Ulm sind über das landesweite Sstem BORIS-BW veröffentlicht: Bodenrichtwerte im Stadtkreis Ulm

Auskünfte zu Bodenrichtwerten können online, telefonisch (unentgeltlich und unverbindlich) oder schriftlich (gegen Gebühr) bei der Geschäftsstelle erfragt werden.

Bodenrichtwerte im Stadtkreis Ulm

Bei der Geschäftsstelle ist auch die Einsicht in die Bodenrichtwertkarten (bis Stichtag 31.12.2018) möglich.