Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
Online-Services:
Versteigerung fremder SachenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Bezugsort
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:
- fremde bewegliche Sachen,
- fremde Grundstücke oder
- fremde Rechte
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies erforderlich ist zum Schutze
- der Allgemeinheit,
- der Auftraggeber oder
- der Bieter.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Behörde auch Auflagen nachträglich aufnehmen, ändern und ergänzen.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
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