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Söflinger Straße: Zwischen Königstraße und Theodor-Heuss-Platz dürfen Fahrräder nicht überholt werden

Eine Fahrradfahrerin fährt auf einem rot markierten Fahrradstreifen

Das Überholen von Radfahrer*innen gehört zu den riskantesten Manövern im innerstädtischen Straßenverkehr, gefährlich vor allem für die Radfahrenden. Dabei ist die Gesetzeslage sehr klar formuliert: Autofahrer*innen müssen einen Mindestabstand vom 1,5 Metern einhalten, wenn sie ein Fahrrad überholen. "Dieser Mindestabstand gilt von der rechten Außenkante des Fahrzeugs zum Radfahrenden, nicht vom Fahrer zum Radfahrenden", betont Sandra Clauß von der städtischen Abteilung Mobilität. Manche Autofahrer*innen schätzten ihren tatsächlichen Abstand daher deutlich falsch ein. "Oft sind´s dann nur 50 Zentimeter zwischen Karosserie und Radfahrer. Das ist gefährlich."

Um zumindest eine Gefahrenstelle auf der Söflinger Straße zu entschärfen, an der der Mindestabstand aufgrund der dort teilweise verlaufenden Straßenbahntrasse sowieso kaum einzuhalten ist, hat die Stadt nun versuchsweise im Bereich zwischen Königstraße und Theodor-Heuss-Platz neue Schilder aufgestellt, die das Überholen einspuriger Fahrzeuge, also von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern, grundsätzlich untersagen.

Es handle es sich um eine weitere Maßnahme im Zuge des Forschungsprojektes "gÜ Rad" der Technischen Hochschule Karlsruhe und der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (ADFK) gemeinsam mit dem ADFC und der Stadt Ulm, mit dem die Sicherheit von Radfahrenden erhöht werden solle, erläutert Clauß. "Wie schon bei anderen Verkehrsversuchen werden wir in einigen Wochen in der Söflinger Straße mit Open Bike Sensoren Daten vom Verkehrsgeschehen erheben, um zu überprüfen, ob die Schilder Wirkung zeigen."