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Versammlung

Ein Schild mit der Aufschrift Demo

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Das Recht, in friedlicher Absicht eine Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Um dieses Recht zu gewährleisten, ist es die Aufgabe der Versammlungsbehörde darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze beachtet werden. Die Durchführung einer Versammlung kann im Einzelfall von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Bitte denken Sie daran, eine Versammlung ist spätestens 48 Stunden vorher bei uns anzumelden.