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Interessenbekundungsverfahren

für PV-Freiflächenanlagen im Stadtkreis Ulm

Freiflächen - Photovoltaikanlage

© Andreas Gucklhorn - unsplash.com

Aus Sicht der Stadt Ulm ist ein schneller und umfassender PV-Ausbau unumgänglich, um den steigenden Energiebedarf zukünftig regenerativ decken zu können und den Autarkiegrad weiter zu erhöhen. Auch wenn das Dachflächenpotential in Ulm theoretisch mehrere Hundert MW peak beträgt, zeigt die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit, dass dieses Potential aus verschiedensten Gründen nicht so schnell aktiviert werden kann, wie es eigentlich erforderlich wäre.

Daher hat der Ulmer Gemeinderat am 24.05.2022 in einer Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt beschlossen, in den nächsten Jahren vermehrt auf die Freiflächen-PV zu setzen und diese durch eine Ausbauoffensive zu stärken.

Die folgenden Ziele sind hierbei beschlossen worden:

  • Ausbau der Photovoltaik auf insgesamt 200 MW peak bis zum Jahr 2030
  • davon ca. 30 % als Freiflächen-PV

Um Baurecht für solche Anlagen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm erforderlich. Im Vorfeld sollen über ein formloses Interessenbekundungsverfahren Flächen für eine sich hieran anschließende Alternativenprüfung gefunden werden. Es ist geplant ca. 50 ha Freiflächen-PV zu entwickeln.

In diesem Vorverfahren können sich die Flächeneigentümer bzw. entsprechende Projektentwickler mit einer Fläche und einer entsprechenden Realisierungskonzeption bei der Stadt Ulm bewerben. Die eingehenden Interessenbekundungen werden entsprechend bewertet und hierauf aufbauend dem Gemeinderat ein Vorschlag unterbreitet, welche Flächen für eine Realisierung weiterverfolgt werden sollen.

Aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus können keinerlei Ansprüche auf die Aufstellung der entsprechend erforderlich werdenden bauleitplanerischen Änderungsverfahren bzw. auf die Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden.

Für das Ausschreibungsverfahren hat der Ulmer Gemeinderat Leitplanken, Kriterien und Gebietskategorien beschlossen.

Über die nebenstehenden Downloadlinks können die Gemeinderatsdrucksache mit Kriterienkatalog und eine Übersichtskarte abgerufen werden. Veröffentlichung auch über das Bekanntmachungsportal der Stadt Ulm.

Abgabefrist für die Einreichung der Unterlagen: 31.10.2022

Die Abgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an: sub2@ulm.de

Die einzureichenden Unterlagen sollen im Sinne einer Projektbeschreibung nach Möglichkeit die folgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Investor
  • Angaben zu den Eigentümern und betroffenen Landwirten
  • Lage, Flächenumgriff, ggf. Bauabschnitte
  • Geplante Leistung
  • geplanter Anschlusspunkt (Stellungnahme Netzbetreiber)
  • Fachliche Stellungnahme bei Betroffenheit von Prüfkriterien

 

Ansprechpartner:

Herr Dipl.-Ing. Ulrich Willmann
Leiter Abteilung Strategische Planung
Tel.: 0731/161-6110
E-Mail: u.willmann@ulm.de

oder:

Herr Dipl.-Ing. (FH) Steffen Layer
Abteilung Strategische Planung
Tel.: 0731/161-6112
E-Mail: s.layer@ulm.de