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Luftreinhalteplanung

Skyline Ulm

© unsplash.com - stephan waldeis

Im Mai 2008 wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ulm vom Regierungspräsidium Tübingen verabschiedet. Er enthält 24 Maßnahmen, vor allem in Bezug auf den Kraftfahrzeugverkehr, die zur Reduzierung der Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) beitragen sollen.

Die Luftqualität hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen inzwischen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Zinglerstraße in Ulm gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Luftreinhalteplan für Ulm 2024 fortgeschrieben und die Umweltzone sowie die Geschwindigkeitsreduzierungen aufgehoben.

Die folgenden Maßnahmen sind in der 2. Fortschreibung festgesetzt:

M5:  Aufhebung der Grünen Umweltzone (Stadtgebiet Ulm mit Einbeziehung der Bundesstraße B 10) -  Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 1. Fortschreibung zum 04.06.2024

M6:  Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen im Verlauf der B 10 im Stadtbereich von 50 km/h und außerorts von 70 km/h zum 31.12.2024

Die gutachterliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Aufhebung sowie nähere Informationen zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes können der Homepage des Regierungspräsidiums  entnommen werden.

Die Gemeinderatsdrucksache zum Luftreinhalteplan können Sie hier einsehen.