Einbürgerung als Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht.
Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
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- 1. Antrag auf Einbürgerung (Einbürgerungsantrag)
- 2. Checkliste (Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung)
- 3. Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Erklärung zur Unterhaltsfähigkeit)
- 4. Einwilligung zur Abfrage bei Leistungsbehörden und Finanzamt
- 5. Belehrung über die Angabe zu Straftaten
- 6. Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- 7. Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
- 8. Unterrichtung über die sicherheitsgemäße Überprüfung im Einbürgerungsverfahren
- Aktuell ist keine Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte schreiben Sie uns eine Email an einbuergerung@ulm.de