Finanzhilfen für Privatpersonen und Familien angesichts Corona
Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen:
www.ifsg-online.de
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt: Jobcenter Ulm
Menschen haben jetzt einen schnelleren und einfacheren Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Das wird durch das sogenannte Sozialschutz-Paket geregelt. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.
Kontakt
Fachkoordination SGB XII, Grundsicherung
Frau Burgmaier
Telefon 0731/161-5172
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