Frühjahrsputzete unter Corona-Beschränkungen
Da in diesem Jahr coronabedingt nur in Kleingruppen Müll gesammelt werden darf, müssen sich größere Gruppen in Untergruppen aufteilen, worauf im Vorfeld der Anmeldung bereits hingewiesen wurde. Nach den am 19. April in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gelten hier nun schon die von der Bundesregierung geplanten Regelungen eines bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetzes. Die 7-Tage-Inzidenz für Ulm lag per 19. April 2021 bei 190. Somit sind entsprechend der Notbremse ab einer Inzidenz von über 100 Treffen nur noch mit Personen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person zulässig, Kinder bis 14 Jahre der beiden Haushalte nicht mitgerechnet. Dies gilt auch für das Müllsammeln im Rahmen der Frühjahrsputzete. Kitas und Schulen dürfen im Rahmen des Regelbetriebs in den konstant betreuten Gruppen mit ihren Betreuungs- bzw. Lehrkräften teilnehmen.
Die EBU bitten nochmals alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, im eigenen Interesse sowie im Interesse der Allgemeinheit auf die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen und der AHA-Regelungen zu achten und wünschen ein gutes Gelingen und viel Erfolg.
Wer außerhalb des Termins der Frühjahrsputzete Interesse an der Durchführung einer Putzete-Aktion hat, kann sich per Email an putzete@ebu-ulm.de oder telefonisch an Tel. 0731 / 166-3675, 166-3679 oder 166-5555 wenden.