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Baugemeinschaften in Ulm

Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Bauinteressenten, die gemeinsam ein Mehrfamilienhaus bauen, in besonderen Fällen auch eine Häuserzeile. Dabei beteiligen sie sich aktiv an der Planung und Umsetzung ihrer individuellen Vorstellungen und können dabei auch Baukosten reduzieren. Ein weiterer Vorzug liegt im frühen Kennenlernen der künftigen Nachbarn.

Die Stadt Ulm fördert dieses Konzept in den nächsten Jahren verstärkt. Auf diese Weise wird ein ökologisch verträgliches, ressourcenschonendes sowie ökonomisch sinnvolles Wachstum realisiert. Für dieses Vorhaben sind Baugemeinschaften als Ergänzung zu den klassischen Bauträger-Entwicklungen von großer Bedeutung, denn die Bewohner sind früh an der Planung beteiligt, und die Quartiere werden bunt und lebendig.

Oft bildet sich eine Baugemeinschaft von selbst, wenn sich Gleichgesinnte oder Bekannte mit ähnlichen Wohnvorstellungen zusammentun. Wer noch Gleichgesinnte sucht, kann sich auf die Kontaktliste der Stadt Ulm setzen lassen. Hierzu laden Sie das Formular Interessenbekundung (0,12 MB, pdf) herunter und füllen es aus (Wichtig: Bitte ein Kreuz setzen bei "Bitte ankreuzen, wenn Sie damit einverstanden sind, ..."). Dann senden Sie es per Email oder auf dem Postweg an die angegebene Adresse zurück. Sie erhalten dann die Gesamtliste aller Baugemeinschafts-Interessierter.

Grundsätzlich ist jedes Grundstück für ein Mehrfamilienhaus auch für eine Baugemeinschaft geeignet. Die Stadt Ulm wird in den nächsten Baugebieten Am Weinberg (ehemals Hindenburgkaserne) und Egginger Weg verstärkt Grundstücke für Mehrfamilienhäuser an Baugemeinschaften vergeben, aber auch an klassische Investoren wie beispielsweise Bauträger. 

Für das Baugebiet Am Weinberg ist - vorbehaltlich aller aktuellen Unsicherheiten durch die Corona-Krise – geplant:

  • Die Ausschreibung wird über die üblichen Medien und über die Website der Stadt Ulm bekannt gegeben
  • Die Bewerbungsfrist für Baugemeinschaften beträgt ab diesem Zeitpunkt ca. 4-6 Monate
  • Die Entscheidung über die Vergabe einer Grundstücksoption erfolgt ca. 2 Monate nach Bewerbungsschluss auf der Grundlage von eingereichten Nutzungskonzepten
  • Mit der Grundstücksoption erhält die Baugemeinschaft eine Frist von ca. 6 Monaten, um ein Baugesuch einzureichen

Für die oft komplexen Entscheidungen in einer Baugemeinschaft empfiehlt es sich, rechtzeitig eine/n erfahrene/n Baubetreuer/in oder Projektsteuerer/in zu beauftragen. Dies kann beispielsweise ein/e entsprechend/e erfahrene/r Architekt/in sein. Auch die für die Baugemeinschaft jeweils passende Rechtsform sollte frühzeitig mit einem erfahrenen Jurist besprochen werden.