Aktueller Stand der Modulbauten in den Ortschaften
Aufgrund von Verzögerungen der Bauarbeiten liegt die Fertigstellung der neuen Wohnmodule hinter dem ursprünglichen Zeitplan. In den untenstehenden Tabellen finden Sie den aktuellen Planungsstand für die jeweilige Ortschaft sowie eine Übersicht über den zweiten Bauabschnitt, der für einige Ortschaften vorgesehen ist.
Ortsteil |
gepl. Anzahl |
Standort | geplante Fertigstellung |
Mähringen |
32 |
Bollinger Str. 3 (Bäumlesäcker) |
KW22 |
Lehr |
40 |
Mähringer Str.44 (Am Reschweg) |
KW22 |
Jungingen |
40 |
Haslacher Str. 30 (Unter d. Hart) |
KW19 |
Ermingen |
32 |
Panoramastr. 9 (Ortsstr.) |
KW22 |
Eggingen |
24 |
Hummelsriedweg 16 (Dorfstr.) |
Einzug erfolgt |
Gögglingen- Donaustetten |
40 |
(Gewerbe), Beim Brückle 3 | Einzug erfolgt |
Unterweiler |
24 |
Altheimer Straße 50 (Howiese) |
Einzug erfolgt |
Grimmelfingen |
24 |
Eisenbahnstraße 19/1 (Gehrn) |
KW 18/19 |
In Einsingen ist das ehemalige Gasthaus Adler bereits als Unterkunft belegt.
Der Einzug von geflüchteten Menschen in den Modulbauten ist jeweils etwa zwei Wochen nach Fertigstellung geplant. Vor Bezug wird in jedem Modulbau eine Informationsveranstaltung für Ortschaftsbewohner*innen angeboten werden. Die Termine werden mitgeteilt, sobald der Fertigstellungstermin definitiv bekannt ist.
Ein zweiter Bauabschnitt ist nur für die folgenden Ortschaften vorgesehen:
Ortsteil | gepl. Anzahl untergebrachter Personen |
Standort(e) |
Lehr |
24 |
Flst. Nr. 133, Reschweg 18 |
Jungingen |
40 |
Flst. Nr. 80, Eichstraße 19, Flst. 994, Albstraße |
Einsingen |
24 |
Flst. Nr. 90/1, Bonäcker |
Gögglingen- Donaustetten (2 Standorte) |
64 |
Flst. Nr. 159, Langer Weg, Flst. Nr. 446, Alb-Donau-Str., Flst. 389, Bergackerweg |
Es ist zu beachten, dass die Angaben der Personenanzahl vorläufig sind und sich diese im Zuge der genauen Verteilung möglicherweise ändern können. Die Umsetzung des 2. Bauabschnitts bedarf jedoch zunächst einer weiteren Beschlussfassung des Gemeinderats.
In allen anderen Ortschaften (Mähringen, Eggingen, Ermingen, Unterweiler) und Grimmelfingen ist keine Bebauung der Grundstücke mit zweiter Priorität vorgesehen. Diese dienten lediglich als Option, falls die erste Priorität nicht hätte bebaut werden können.